Rechtsprechung
BVerwG, 30.10.1958 - I C 29.58 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
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GG Art. 14; HessAufbaugesetz § 46
Papierfundstellen
- BVerwGE 7, 297
- NJW 1959, 165
- MDR 1959, 149
- DVBl 1959, 100
Wird zitiert von ... (9)
- BVerwG, 15.02.1990 - 4 C 41.87
Inhalt und hinreichende Bestimmtheit eines Baugebots
Das Baugebot als Bestimmung von Inhalt und Schranken des Eigentums im Sinne von Art. 14 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 GG (vgl. Urteil vom 30. Oktober 1958 - BVerwG 1 C 29.58 - BVerwGE 7, 297 für ein Baugebot nach dem Hessischen Aufbaugesetz; vgl. auch Weyreuther, BauR 1974, 7 ) hat mithin allein die Bedeutung, daß eine Bebauung als solche vom Grundstückseigentümer alsbald in Gang gesetzt wird. - BVerwG, 06.06.1975 - IV C 15.73
Eigentumsgarantie und landesrechtliche Wirkung der Versagung einer …
Zum Wesen einer durch Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG gedeckten Eigentumsbindung gehört, "daß sie erfolgt, um das Eigentum gegen übergeordnete oder gleichgeordnete kollidierende Werte abzugrenzen, und daß sie hierdurch gerechtfertigt ist"(Urteil vom 28. Juni 1955 - BVerwG I C 146.53- BVerwGE 2, 172 [174]; ebenso dieUrteile vom 30. Oktober 1958 - BVerwG I C 29.58 - BVerwGE 7, 297 [299], vom 3. September 1963 - BVerwG I C 151.59 - BVerwGE 16, 301 [304] undvom 19. Dezember 1963 - BVerwG I C 123.60 - BVerwGE 17, 315 [321]). - BVerwG, 15.02.1990 - 4 C 45.87
Inhalt und hinreichende Bestimmtheit eines Baugebots
Das Baugebot ist, sofern es städtebaulich begründet und objektiv wirtschaftlich zumutbar ist (§ 39 a Abs. 2, § 39 b Abs. 1 Satz 2 BBauG; jetzt: § 175 Abs. 2, § 176 Abs. 3 BauGB), eine zulässige Bestimmung von Inhalt und Schranken des Eigentums (vgl. dazu schon Urteil vom 30. Oktober 1958 - BVerwG 1 C 29.58 - BVerwGE 7, 297 ).
- BVerwG, 21.06.1974 - IV C 14.74
Nachbarklage gegen einen - nach dem Bebauungsplan - auf "öffentlicher Grünfläche" …
Diese Rechtsprechung des Senats steht auf dem Boden der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur Abgrenzung von Enteignung und Sozialbindung (vgl. BVerwGE 5, 143 [145]; 7, 297 [299]; 11, 68 [75]). - BVerwG, 10.12.1979 - 4 B 164.79
Zulässigkeit baugestalterischer Beschränkungen unter dem Aspekt der …
Baugestalterische Anforderungen sind für den Fall ihrer Zulässigkeit Ausdruck der Eigentumsbindung (vgl. Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG), und eine solche Eigentumsbindung ist "erforderlich", wenn sie in dem soeben hervorgehobenen Sinne "abgewogen", d.h. gerechtfertigt ist, um "das Eigentum gegen übergeordnete oder gleichgeordnete kollidierende Werte abzugrenzen" (Urteil vom 30. Oktober 1958 - BVerwG I C 29.58 - BVerwGE 7, 297 [299]). - BVerwG, 05.03.1969 - VII B 28.67
Verbot privater Müllverbrennungsanlagen in einer städtischen Satzung über die …
Wie das Bundesverwaltungsgericht ständig entschieden hat, beurteilt sich das Vorliegen einer Enteignung - nach der Schwere und Tragweite des betreffenden Eingriffs (vgl. BVerwGE 5, 143 [145]; 7, 297 [299]; 11, 68 [75]; 15, 1). - BVerwG, 18.07.1968 - I C 124.60
Vereinbarkeit des nordrhein-westfälischen Waldschutzgesetzes (WaldSchG NW) mit …
Der Aufforstungszwang nach § 1 des Waldschutzgesetzes wirkt an sich regelmäßig, d.h. bei ohnehin fortdauernder waldmäßiger Bodenbenutzung, nicht enteignend; insoweit ist dem Berufungsgericht zuzustimmen (vgl. auch die Entscheidung des erkennenden Senats über die Baupflicht nach § 46 des hessischen Aufbaugesetzes in BVerwGE 7, 297 [299 ff.]). - BVerwG, 21.09.1967 - I C 98.61
Rechtsmittel
Als eine Bestimmung von Schranken des Eigentums ist das Verbot nur zulässig, wenn es unter Wahrung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit und im Einklang mit der Wertentscheidung des Grundgesetzes zugunsten des Privateigentums dazu dient, das Eigentum gegen über- oder gleichgeordnete, kollidierende Werte abzugrenzen (BVerwGE 5, 171 [175] und 7, 297 [299]; BVerfGE 8, 71 [80]; 14, 263 [278]; 21, 73 [82], 150 [154 f.]). - OVG Saarland, 28.11.1975 - II R 55/75
Befürchtung des Entstehens einer Splittersiedlung ; Bebaubarkeitsqualität eines …
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